Elterngeld

Für Geburten ab dem 01.01.2007 gibt es Elterngeld statt Erziehungsgeld.

Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Kindgeburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommes, maximal 1800,- Euro.

Lag vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit der erziehenden Person vor, beträgt das Elterngeld mindestens 300,- Euro.

Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern ( oder andere Personen, die das Kind erziehen), die

- das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

- mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,

- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

- maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sind,

Ein Elternteil kann maximal für 12 Monate Elterngeld beantragen, der andere Elternteil kann dazu zusätzlich zwei Monate Elterngeld beziehen .

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden bei den Elterngeldstellen.