Finanzielle Aspekte
Elterngeld
| Elterngeld |
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Für Geburten ab dem 01.01.2007 gibt es Elterngeld statt Erziehungsgeld. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Kindgeburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommes, maximal 1800,- Euro. Lag vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit der erziehenden Person vor, beträgt das Elterngeld mindestens 300,- Euro. Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern ( oder andere Personen, die das Kind erziehen), die - das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, - mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, - ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. - maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sind, Ein Elternteil kann maximal für 12 Monate Elterngeld beantragen, der andere Elternteil kann dazu zusätzlich zwei Monate Elterngeld beziehen . Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden bei den Elterngeldstellen. |