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Elternteilzeit

Ein Anspruch ein Teilzeitarbeit kann in der Regel geltend gemacht  werden, wenn der Betrieb mindestens 15 Beschäftigete hat und die angestrebte Arbeitzeit zwischen 15 - 30 Stunden wöchentlich liegt.

 

Die Elternteilzeit wird für jedes Elternteil seperat gerechnet und betrachtet und kann von jedem Elternteil bis zu 3 Jahren in Anspruch genommen werden.

 

Die Elternteilzeit kann auch von beiden Elternteilen gleichzeitig beansprucht werden.