Entwicklungsphasen
Kindergarten
Sprachstandserhebung
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Sprachstandserhebung - Was ist das?
In NRW müssen alle Kinder ab März 2007 zwei Jahre vor der Einschulung zu einem Sprachtest zur Sprachfeststellung.
Aber warum?
Es soll überprüft werden, ob die Sprachentwicklung eines Kindes altersgemäß ist und ob die deutsche Sprache ausreichend beherrscht wird. Hingegen einiger Meinungen, kann durch diesen Test nicht festgestellt werden, ob möglicherweise eine Sprachtherapie von Nöten ist.
Dieser Test "Delphin4" wurde von Lilian Fried, Professorin für Pädagogik der frühen Kindheit an der Uni Dortmund entwickelt. Alle Kinder im Alter von ca. 4 Jahren (bzw. die zwei Jahre vor der Einschulung stehen) müssen an diesem Test teilnehmen, außer Kinder, die mit einer Behinderung integrativ gefördert werden oder einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen.
Wie wird dieser Test durchgeführt?
In der ersten Stufe werden Kinder in ihrem Kindergarten bzw. in ihrer Kindertagesstätte durch ein Spiel in kleinen Gruppen mit Lehrer(innen) einer nahe gelegenen Grundschule und ihren Erzieher(innen) immer wieder zum Sprechen angeregt. Ist die Sprachentwicklung altergemäß und die Deutschkenntnisse ausreichend, ist das Verfahren schon nach der ersten Stufe beendet.
Für die anderen Kinder greift dann die zweite Stufe. Hier wird eine tief greifende Überprüfung der Sprachentwicklung durchgeführt. Für Kinder, die bisher noch keinen Kindergarten besucht haben, greift sofort die zweite Stufe. Diese 30-minütige Untersuchung wird von geschulten Grundschulkräften durchgeführt. Am Ende wird mitgeteilt, ob eine Sprachförderung für das Kind notwendig ist.
Zum Schluß ist zu sagen, dass die Teilnahme verpflichten ist. Eltern, die ihren Kindern die Teilnahme verweigern, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
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