Entwicklungsphasen
Schulkind
Weiterführende Schulen
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Nach den 10 Pflichtschuljahren kann das Schulkind von der allgemeinbildenden Schule auf die weiterführende Schule wechseln.
Wurde nach Abschluss der 10. Klasse die Fachoberschulreife (FOR)/ Mittlere Reife/ 10B Abschluss mit Qualifikationsvermerk erreicht, ist ein Wechsel in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasium, der Gesamtschule oder eines Berufskollegs möglich.
Für alle anderen ist ein Wechsel an ein Berufskolleg möglich ( umgangssprachlich auch Berufschule genannt), um eine höheren Schulabschluss zu erreichen, den Hauptschulabschluss nachzuholen oder seinen bereits erreichten Schulabschluss zu verbessern.
Der Abschluss FOR/10B/MIttlere Reife befähigt zum Besuch eines Berufskollegs, um dort in zwei Jahren die Fachhochschulreife (theoretischer Teil) - umgangssprachlich auch Fachabitur genannt - zu erlangen.
Die Fachhochschulreife (theoretischer Teil) in Kombination mit einem praktischen Teil ( mindestens 6 Monate Praktikum) befähigen zu einem Studium an jeder Fachhochschule.
Die Berufskollegs sind berufsbildende Schulen, auf denen die jeweiligen Schulabschlüsse in Kombination mit berufsspezifischen Fächern erlangt werden.
Bei der Wahl des Berufskollegs ist es daher sinnvoll zu beachten, welcher Berufsweg eingeschlagen und vorbereitet werden soll.
Bundesweit gibt es sehr viele verschiedene Fachrichtungen. Sie richten sich auch sehr stark nach den vor Ort vorherschenden Wirtschaftszweigen. So seien hier nur einige exemplarisch benannt.
Flächendeckend finden sich Berufskollegs für:
- Wirtschaft und Verwaltung ( umgangssprachlich bekannt als Höhere Handelsschule) - Technik - Pflege und Soziales - Ernährung und Hauswirtschaft
Darüber hinaus gibt es viele interessante Fachrichtungen, erkundigen Sie sich vor Ort über die Möglichkeiten.
Die Schule Ihres Kindes, die Berufsberater der örtlichen Arbeitsagenturen können Ihnen die ortansässigen Berufskollegs benennen.
Die Bewerbungen an den Berufskollegs kann nur zu festgelegten Terminen erfolgen, die jede Schule für sich festlegt.
Das Bewerbungszeugnis für die staatlichen Berufkollegs ist das 10/1 Zeugnis. Der in der Regel 14-tägige, für jedes Berufskolleg individuell festgelegte Anmeldezeitraum, liegt zwischen dem Termin der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse und Ende Februar.
Die kirchlichen Berufskollegs beginnen in der Regel mit den Anmeldungen für das nächste Schuljahr nach den Herbstferien der 10.Klässler.
Die Berufskollegs sind nicht verpflichtet, einen Jugendlichen in die Schule aufzunehmen. Zu hohe Anmeldezahlen, unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Bewerbungszeugnis und auch schwache Zeugnisnoten, die an der Eignung für einen weiteren Schulbesuch zweifeln lassen, können dazu führen, dass die berufsbildende Schule eine Bewerbung ablehnt. An vielen Schulen wird ein seperater Eignungstest durchgeführt um eine Zulassung zu erlangen.
Das vorsorgliche Anmelden an mehreren Berufskollegs kann daher in einigen Fällen durchaus empfehlenswert sein.
Für den Besuch eines Berufskolleg im Fachbereich Gestaltung ist es in der Regel zusätzlich erforderlich eine Arbeitsmappe zur Bewerbung abzugeben und einen künstlerischen Test zu bestehen. |