Schwangerschaft
Mutterschutz
| Mutterschutz |
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Arbeitnehmerinnen haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung. Eine ausserordentliche Kündigung ist jedoch möglich, wenn er eine Zulässigkeitserklärung der Aufsichtsbehörde eingeholt hat und der Kündigungsgrund nicht mit der Schwangerschaft in Verbindung steht.
Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und der Stillzeit:
- Eingeschränkte Beschäftigungsverbot in der Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der errechneten Entbindung, d.h. freiwillig kann die Schwangere bis zur Entbindung arbeiten. - Absolutes Beschäftigungsverbot für 8 Wochen nach der Entbindung ( 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten im med. Sinne), d.h. die junge Mutter darf während dieser Zeit nicht arbeiten.
- Beschäftigungsverbot für werdende und stillende Mütter bei: - Gesundheitsrisiken durch bestimmte Arbeiten - Akkordarbeit - Nachtarbeit - Sonntagsarbeit - Arbeiten mit Gefahrenstoffen - Mehrarbeit - Fließbandarbeit
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